| Anlagentyp
Umgangssprachlich als ebenerdig bezeichnete Solarstromanlagen sind laut Gesetz alle die Anlagen, die
- nicht an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand
oder aber
- nicht auf dem Dach oder als Dach eines Gebäudes errichtet sind.
Fotovoltaik-Anlagen auf einem Dach sind laut Gesetz Anlagen, die an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind.
Hierzu zählen alle auf dem Dach angebrachten Solarstromanlagen und solche, die an der Fassade als Vordach oder z.B. über ein Montagegestell additiv an der Fassade angebracht sind.
Unter den Begriff der Fassadenanlagen fallen die Anlagen, die nicht auf dem Dach oder als Dach eines Gebäudes angebracht sind und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden.
Nach dem BGB § 93 ist ein wesentlicher Bestandteil dann gegeben, wenn zwei Sachen nicht voneinander getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird.
Welche Anlagen hierunter fallen muss im Einzelfall geklärt werden.
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