| Baubeginn
Als Baubeginn gilt in fast allen Förderrichtlinien der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages beziehungsweise eine Auftragserteilung für den Bau einer Solaranlage.
Grundsätzlich muss vor Abschluss eines Kaufvertrages der Fördermittelantrag bei der zuständigen Stelle eingereicht und entweder eine Eingangsbestätigung oder eine Bewilligung abgewartet werden (je nach Richtlinie).
Bei einigen Förderprogrammen, bei denen eine Bewilligung abgewartet werden muss, kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Damit werden im Falle einer späteren Bewilligung alle Kosten übernommen.
Im Falle der Ablehnung muss jedoch der Antragsteller die Kosten tragen.
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