| Modernisierungsumlage
Nach § 559 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Vermieter 11% von Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen.
Auch Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser, wie zum Beispiel der Einbau einer Solaranlage, fallen darunter.
Die Kosten der Energieeinsparungsmaßnahme müssen angemessen sein und im Verhältnis zur tatsächlichen Energieeinsparung stehen.
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